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Krankenhausversorgung in Zeiten der Corona-Pandemie

Das Klinikum Karlsruhe stellt sich auf einen Marathon statt einen Sprint ein und passt seine Versorgungsstrukturen dynamisch an die jeweiligen Rahmenbedingungen an.

Aktuelle Situation

Stand 24. April 8:00 Uhr behandeln wir im Klinikum 14 COVID-19-Patienten. Fünf Patienten müssen sich einer intensivmedizinischen Behandlung unterziehen, wovon drei der Patienten beatmungspflichtig sind. Insgesamt 33 Patienten konnten bisher entlassen werden. 14 Patienten sind verstorben. Alle Verstorbenen zählten aufgrund ihres Alters und ihrer Vorerkrankung zu Risikogruppen.

Die Informationen zur medizinischen Lage aktualisieren wir täglich auf unseren Internetseiten.

Einschätzung der aktuellen Lage und Fortführung des Krankenhausbetriebs

„Situationen wie im benachbarten Elsass oder in Italien, Spanien und New York blieben uns bislang zum Glück erspart“, erklärt der medizinische Geschäftsführer Uwe Spetzger. Seinen Angaben zufolge ist die Anzahl der COVID-19 Patienten seit Andauern der Pandemie überschaubar und die Intensiv- und Beatmungskapazitäten stießen bislang nicht an ihre Kapazitätsgrenzen. Derzeit stehen 22 Beatmungsplätze zur Behandlung von COVID-19 Patienten zur Verfügung. 35 Beatmungsplätze werden zur intensivmedizinischen Versorgung von Patienten im Non-COVID-Bereich vorgehalten.

„Aus Verbundenheit mit unseren französischen Nachbaren wurden insgesamt vier Patienten in einer grenzüberschreitenden Hilfsaktion aus der Universitätsklinik Strasbourg aus dem Elsass übernommen. Aktuell befindet sich noch einer der Patienten bei uns in Behandlung“, informiert Spetzger.

Vor dem Hintergrund der momentanen Entwicklung plant die Einsatzleitung des Klinikums in enger Abstimmungen mit den klinischen Fachabteilungen ein wohldosiertes und an der aktuellen Tagessituation orientiertes Hochfahren seiner Behandlungskapazitäten. Von einem regulären Normalbetrieb sieht sich das Klinikum aktuell aber weit entfernt. „Wir planen jetzt für die Patienten Operationen und Eingriffe ein, die wir in den zurückliegenden Wochen aufgrund der Vorgaben der Bundesregierung verschieben mussten“, so der Klinikchef. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit den betroffenen Patienten und unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Bedürfnisse und ihres Leidensdrucks.

„Nach den Prognosen der Epidemiologen müssen wir von einem Marathon statt von einem Sprint ausgehen. Darauf müssen wir uns einstellen“, schätzt Spetzger die Situation ein. Solange die Gefahr eines erneuten Aufflammens der Corona-Pandemie nicht gebannt ist, haben die von der Einsatzleitung etablierten Strukturen zur Versorgung von COVID-19 Patienten weiterhin Bestand. „Da sowohl die Versorgung von COVID-19 Patienten als auch die strikte Trennung des Klinikbetriebs in ein COVID- und ein Non-COVID-Krankenhaus mit einem außerordentlich hohen Personal-, Ressourcen- und Logistikaufwand einhergeht, müssen wir auch weiterhin die Strukturen unseres neu etablierten COVID-Krankenhauses aufrechterhalten. Diese strikte Trennung der beiden Krankenhausbereiche ist nur mit einem gewaltigen personellen und organisatorischen Aufwand möglich, der unseren Mitarbeitenden vieles abverlangt. Die häufig kritisch zu sehende Pavillonstruktur kommt uns in diesem Fall für die erforderliche räumliche Trennung der Patienten zugute. All das rückt den Normalbetrieb eines Maximalversorgers aber erst einmal in die Ferne. Für uns bedeutet das, wir müssen jetzt mit viel Augenmaß planen und agieren, um uns jederzeit auf die dynamische Situation einstellen zu können“, verdeutlicht Spetzger.

Einschätzung zum Rettungsschirm für die Krankenhäuser und aktuelle Krankenhausfinanzierung

Mitte März forderte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn angesichts der Corona-Krise alle Krankenhäuser auf, planbare Operationen und Eingriffe zu verschieben, um so zusätzliche Intensivkapazitäten zu schaffen. Dieser Forderung kam das Klinikum Karlsruhe umgehend nach. Um die daraus resultierenden dramatischen Erlöseinbrüche der Kliniken abzufangen, haben Bundestag und Bundesrat Ende März im Eilverfahren das COVID19-Krankenhausentlastungsgesetz zur Entlastung der Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken verabschiedet.

„Wie bisher hält man an der bestehenden leistungsorientierten DRG-Vergütung der Krankenhäuser fest“, erklärt der kaufmännische Geschäftsführer Markus Heming. Die aktuelle Vergütung wird seinen Angaben zufolge nur im Hinblick auf den Umgang mit Mehr- und Minderleistungen angepasst. „Damit die Liquidität der Kliniken gewährleistet ist, erhalten die Krankenhäuser entsprechende Freihalte- und Ausgleichszahlungen“, führt Heming aus.

Zur Kompensation der Einnahmeausfälle durch Verschiebung oder Aussetzung planbarer Eingriffe und Operationen wurde unter anderem eine bundeseinheitliche tagesbezogene Ausgleichszahlung von 560 Euro für jedes zusätzliche freie Bett pro Tag auf Basis der Belegungssituation im Jahr 2019 eingeführt.

Für den Ausbau zusätzlicher intensivmedizinischer Beatmungsplatzkapazitäten wird nach Genehmigung der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde eine einmalige Bonuszahlung von 50.000 Euro pro geschaffener zusätzlicher Kapazität bezahlt. Diesen Betrag schätzt Heming als zu knapp bemessen ein.

Auch die Zuschläge von 50 Euro pro aufgenommenem voll- oder teilstationärem Fall für Mehrkosten insbesondere für Schutzkleidung sind nach Einschätzung Hemings deutlich zu knapp bemessen mit Blick auf die derzeit massiv überhöhten Beschaffungskosten bei der persönlichen Schutzkleidung.

Heming geht davon aus, dass trotz der umfangreichen Maßnahmen mit einer Finanzierungslücke zu rechnen ist. „Eine wirklich seriöse Prognose der wirtschaftlichen Entwicklung ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich. Ob der Rettungsschirm die Defizite der COVID-Pandemie kompensieren kann, werden wir abschließend erst nach der Krise wissen“, so Heming.

Autor: Petra Geiger