Das Bild zeigt den Leuchtschriftzug von Haus M Willkommen im Klinikum Karlsruhe

Hausordnung

Unser oberstes Ziel ist es, unsere Patient*innen sicher und verantwortungsbewusst zu versorgen. Optimale medizinische und pflegerische Ergebnisse, Patientenzufriedenheit sowie die fachliche und soziale Kompetenz unserer Mitarbeiter*innen sind der Maßstab für die Qualität unserer Leistungen. Um dies zu ermöglichen, bedarf es im Umgang miteinander einiger Grundregeln. Wir bitten Sie daher, sich in unseren Gebäuden und auf unserem Gelände rücksichtsvoll zu verhalten und nachstehende Regeln zu beachten.

Ruhe im Haus

Kranke Patient*innen bedürfen der Ruhe. Wir bitten Sie daher, unnötigen Lärm, z. B. durch laute Unterhaltung, Radio oder Fernsehen zu vermeiden.

Rauchen

Das Rauchen ist nur in den dafür ausgewiesenen Raucherbereichen gestattet. Dies gilt auch für elektrische Zigaretten. Das Rauchen in den Gebäuden sowie in/vor deren Eingangsbereichen ist untersagt. Bitte helfen Sie dabei, das Klinikum Karlsruhe zu einem weitgehend rauchfreien Krankenhaus zu machen.

Sauberkeit und Verhalten

Es ist selbstverständlich, die Einrichtungen des Hauses pfleglich zu behandeln und Papier, Speisereste, Zigarettenkippen und sonstige Abfälle in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu werfen. Mutwillige Sachbeschädigung sowie das unbefugte Mitnehmen von Gegenständen und Materialien des Klinikums werden strafrechtlich verfolgt und können zu Schadensersatzansprüchen führen.

Tiere

Aus hygienischen Gründen ist das Mitführen von Tieren auf dem Gelände und in den Gebäuden des Klinikums Karlsruhe nicht erlaubt.

Besuchszeiten

Besucher*innen sind im Klinikum Karlsruhe herzlich willkommen. Unsere Besuchszeiten sind zwischen 14:00 und 19:00 Uhr. Ausnahmen sind nach Rücksprache möglich. In bestimmten Bereichen, z. B. auf den Intensivstationen, auf onkologischen Stationen oder auch in der Psychiatrie, können Besuche darüber hinaus zeitlich eingeschränkt sein. Bitte beachten Sie die dortigen Hinweise. Bitte haben Sie Verständnis, dass Besucher*innen während der Visiten oder bei der Durchführung von ärztlichen oder pflegerischen Tätigkeiten das Krankenzimmer verlassen müssen. Wir behalten uns bei Bedarf. vor, Besuche beziehungsweise die Anzahl der Besuchenden einzuschränken, wenn dies aus individuellen, medizinischen oder kultursensiblen Umständen erforderlich ist. In solchen Fällen entscheiden die Behandlungsteams vor Ort.

Parken

Im Interesse unserer Patient*innen soll der Autoverkehr innerhalb des Klinikums Karlsruhe möglichst gering gehalten werden. Die Einfahrt in das Klinikgelände ist deshalb nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Fahrzeuge dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt werden. Näheres regeln die Parkordnung und Einstellbedingungen für das Klinikum Karlsruhe.

Nutzung von privaten elektrischen Geräten

Die Nutzung von mitgebrachten elektrischen Geräten, die betriebsbedingt Wärme ausstrahlen, wie z. B. Heizkissen, Heizlampe, Kochgeräte, Klimageräte etc. ist grundsätzlich nicht gestattet.
Genutzt werden können Geräte, die am Typenschild neben der CE-Kennzeichnung den Aufdruck „GS-geprüfte Sicherheit oder VDE oder TÜV“ besitzen, z. B. Haartrockner, Rasierapparate, Laptops, Tablets, Smartphones und deren Ladekabel.

Kein offenes Feuer

Offenes Feuer, Grillen und das Anzünden von Kerzen sowie Feuerwerk sind im Klinikum Karlsruhe untersagt. 

Mobiltelefone

Viele medizintechnische Geräte sind hoch empfindlich. Durch die Nutzung von Mobiltelefonen können Störungen dieser Geräte auftreten, die u. U. zu Schädigungen der Patient*innen führen können. Um dies zu vermeiden, benutzen Sie bitte keine Mobiltelefone in Bereichen, in denen dies wegen möglicher Störungen von medizinischen technischen Geräten ausdrücklich nicht gestattet ist.

Foto-, Film- und Tonaufnahmen

Um das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen zu wahren, ist es grundsätzlich untersagt, Personen ohne ihre vorherige Zustimmung zu fotografieren oder zu filmen. Dies gilt auch für Aufnahmen mit mobilen elektronischen Geräten.

Ferner ist die Nutzung von Sprachassistenten, wie z.B. Alexa, Cortana, Siri, Ok Google etc. grundsätzlich nicht gestattet, da die im Empfangsbereich der Geräte gesprochenen Worte – auch die von Dritten – an den Server des Herstellers weitergeleitet und gespeichert werden. Hierdurch wird die Vertraulichkeit des Wortes nach § 201 Abs. 1 StGB verletzt.

Foto-, Film- und Tonaufnahmen müssen rechtzeitig vor Beginn durch die Stabsstelle Unternehmenskommunikation genehmigt werden. Presse- bzw. Medienvertreter, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit auf dem Klinikgelände an Patient*innen, Besucher*innen oder Beschäftigte wenden, müssen sich vorher in ihrer Funktion als Presse- bzw. Medienvertreter zu erkennen geben.

Nutzung von (Elektro-)Fahrrädern und -Rollern

Die Nutzung von (Elektro-)Fahrrädern und -Rollern ist in den Tunnelbereichen sowie innerhalb der Gebäude des Klinikums Karlsruhe nicht gestattet. Des Weiteren ist aus brandschutztechnischen Gründen das Abstellen von Elektrofahrrädern und -rollern sowie das Lagern und Laden der zugehörigen Akkus innerhalb der Gebäude des Klinikums Karlsruhe untersagt. 

Sonstige Hinweise

Das Verteilen von Werbematerialien, das Anbringen von Plakaten, der Verkauf von Waren sowie die Durchführung von Veranstaltungen sind ohne Genehmigung der Geschäftsführung nicht erlaubt. Hausieren und die Durchführung von Sammelaktionen sind nicht gestattet.

Verstöße

Verstöße gegen diese Hausordnung können die Erteilung eines Hausverbotes zur Folge haben. Die Anweisungen unserer Mitarbeiter*innen sind zu beachten.

Situationsbedingt können sich hiervon abweichende Regelungen ergeben. Nähere Information hierzu erhalten Sie direkt vor Ort oder über die Internetseite des Klinikums Karlsruhe.

Ihre Geschäftsführung

Stand Februar 2023