Neuigkeiten

Neue Besuchsregeln zum 7. März

Im Einvernehmen mit den umliegenden Kliniken wird das bis dato geltende allgemeine Besuchsverbot zum 7. März aufgehoben

Patient*innen können ab dann zwischen 15 und 19 Uhr Besuch von einer Person pro Tag für eine Stunde erhalten. Voraussetzung hierfür ist ein negativer tagesaktueller zertifizierter Antigen-Schnelltest unabhängig vom Impf- und Genesenenstatus. Es ist eine Zugangskontrolle in Haus M (Zentraleingang) oder Haus S für die Prüfung des negativen Testergebnisses erforderlich. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Besucher*innen ein entsprechendes Armband.

Aktuell laufen die Vorbereitungen für die Umsetzung der neuen Besuchsregeln. Weiterführende Informationen finden Sie ab Montag auf unseren Internetseiten.