Das Bild zeigt einen stationären Patienten bei der Radiojodtherapie.

Radio-Liganden-Therapie (RLT) mit 177Lu-PSMA (Prostatakarzinom)

Die Radio-Liganden-Therapie (RLT) mit 177-Lu-PSMA-Liganden ist ein neues, vielversprechendes und nebenwirkungsarmes Verfahren zur Behandlung von Metastasen des fortgeschrittenen Prostatakarzinoms, bei denen Hormon- und Chemotherapie nicht mehr wirken.

Die Abkürzung PSMA steht für Prostata-Spezifisches-Membran-Antigen – ein Eiweiß, das vermehrt auf der Oberfläche von Prostatakarzinomzellen vorhanden ist. An dieses PSMA kann ein mit radioaktivem Lutetium-177 markiertes Medikament (der sogenannte PSMA-Ligand) binden und so eine tumorselektive Bestrahlung ermöglichen.

Da die Strahlung nur wenige Millimeter weit reicht, wird das gesunde Gewebe in der Umgebung weitgehend geschont. Diese Therapie kann den Tumor nicht heilen, jedoch das Wachstum verlangsamen und Beschwerden lindern.

Therapieablauf

Für eine 177-Lu-PSMA-Therapie werden Sie für zwei Nächte stationär in unserer Klinik aufgenommen. Üblich sind vier bis sechs Therapiezyklen im Abstand von etwa acht Wochen.

Vor der Therapie wird eine Kanüle zur Flüssigkeitsinfusion in eine Armvene gelegt. Zusätzlich werden Coolpacks zur Kühlung der Speicheldrüsen angelegt. Etwa eine Stunde nach Infusionsbeginn wird das radioaktive Medikament injiziert.

Ein Teil der Strahlung des Lutetiums ist auch außerhalb des Körpers messbar. Dies ermöglicht einerseits sogenannte Dosimetriemessungen (ähnlich einer Szintigraphie), erfordert andererseits jedoch eine stationäre Unterbringung auf unserer Station für mindestens 48 Stunden. Während dieses Zeitraums darf die Station nicht verlassen werden, und Besuche sind nicht möglich.

Es wird empfohlen, während der gesamten Therapiezeit mindestens zwei Liter Flüssigkeit täglich zu sich zu nehmen, um die Ausscheidung überschüssigen Medikaments zu beschleunigen.

Im Rahmen der Dosimetrie wird die Anreicherung und Verteilung des Medikaments im gesamten Körper überprüft. Hierfür sind bis zu drei SPECT/CT-Aufnahmen erforderlich: Zwei davon werden während des stationären Aufenthalts durchgeführt, eine weitere ambulant nach der Therapie.

Nach der Entlassung sind – vergleichbar mit einer Chemotherapie – Kontrollen der Nierenwerte und des Blutbilds erforderlich. Ein entsprechender Vermerk findet sich in Ihrem Entlassungsbericht.