Apotheke
Informationen für Patienten
Die Krankenhausapotheke versorgt grundsätzlich nur stationäre Patienten. Das heißt, im Gegensatz zu einer öffentlichen Apotheke können ambulante Patienten oder Besucher keine Rezepte in einer Krankenhausapotheke einlösen und auch keine rezeptfreien Arzneimittel einkaufen.
Kommen aber im Rahmen einer ambulanten Behandlung in einer Klinikambulanz bzw. einer Notfallbehandlung in der Zentralen Notaufnahme (ZNA) Medikamente oder Impfstoffe zum Einsatz, müssen genau wie in einer öffentlichen Apotheke gesetzliche Zuzahlungen berechnet werden. Dazu nehmen wir die Dienstleistung eines Abrechnungszentrums in Anspruch, von dem die Zuzahlungsrechnungen erstellt und verarbeitet werden.