Das Bild zeigt einen Patienten im PET/CT.

Informationen für Zuweiser

Klinik für Nuklearmedizin

Telefonnummer 0721 974-4091
Faxnummer
0721 974-4099
E-Mail-Adresse
Klinikgebäude Haus B, Moltkestraße 90

Zugelassene Indikationen gemäß QS-Vereinbarung PET; PET/CT

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für ambulante PET- und PET/CT-Untersuchungen bei:

  • Bestimmung des Tumorstadiums von primären nicht-kleinzelligen Lungenkarzinomen einschließlich der Detektion von Fernmetastasen.
  • Nachweis von Rezidiven (bei begründetem Verdacht) bei primären nicht-kleinzelligen Lungenkarzinomen.
  • Charakterisierung von Lungenrundherden, insbesondere Beurteilung der Dignität peripherer Lungenrundherde bei Patientinnen und Patienten mit erhöhtem Operationsrisiko und wenn eine Diagnosestellung mittels einer invasiven Methodik nicht möglich ist.
  • Bestimmung des Tumorstadiums von kleinzelligen Lungenkarzinomen einschließlich der Detektion von Fernmetastasen, es sei denn, dass vor der PET-Diagnostik ein kurativer Therapieansatz nicht mehr möglich erscheint.
  • Nachweis eines Rezidivs (bei begründetem Verdacht) bei kleinzelligen Lungenkarzinomen, wenn die Patientin oder der Patient primär kurativ behandelt wurde und wenn durch andere bildgebende Verfahren ein lokales oder systemisches Rezidiv nicht gesichert oder nicht ausgeschlossen werden konnte.
  • Staging-Untersuchungen beim Hodgkin-Lymphom bei Erwachsenen bei Ersterkrankung und bei rezidivierter Erkrankung. Ausgenommen hiervon ist der Einsatz der PET in der Routine-Nachsorge von Patienten ohne begründeten Verdacht auf ein Rezidiv des Hodgkin-Lymphoms.
  • Entscheidung über die Durchführung einer Neck Dissection bei Patientinnen und Patienten mit fortgeschrittenen Kopf-Hals-Tumoren oder mit unbekannten Primärtumorsyndromen des Kopf-Hals-Bereichs.
  • Entscheidung über die Durchführung einer laryngoskopischen Biopsie beim Larynxkarzinom, wenn nach Abschluss einer kurativ intendierten Therapie der begründete Verdacht auf eine persistierende Erkrankung oder ein Rezidiv besteht.
  • Maligne Lymphome bei Kindern und Jugendlichen.
  • Staging-Untersuchungen bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen und Untersuchung bei Verdacht auf Transformation aus einem follikulären Lymphom bei unklaren Ergebnissen der bildgebenden Standarddiagnostik bezüglich der bevorzugt zu biopsierenden Läsion.
    Ausgenommen hiervon ist der Einsatz der PET in der Routine-Nachsorge von Patientinnen und Patienten ohne begründeten Verdacht auf ein Rezidiv.
  • Entscheidung über die Durchführung einer zugelassenen nuklearmedizinischen Therapie mit (177Lu) Lutetiumvipivotidtetraxetan bei Patientinnen und Patienten mit einem progredienten, metastasierten, kastrationsresistenten Prostatakarzinom (mCRRC), die zuvor mittels Inhibition des AR-Signalwegs und taxanbasierter Chemotherapie behandelt wurden (Nur über die ASV “Urologische Tumoren” möglich).
     

 (Stand: 1.10.2025)