Hinweisgeberportal

Hinweisgeberportal

Für die Entgegennahme und Bearbeitung von möglichen Rechtsverletzungen oder Regelverstößen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), stellt das Klinikum Karlsruhe eine interne Meldestelle zur Verfügung. Hinweise können vertraulich und anonym über das Hinweisgeberportal gemeldet werden:

Hinweisgeberportal - Städtisches Klinikum Karlsruhe (sicher-melden.de)

Es ist möglich, Dateien, Bilder und auch Sprachnachrichten auf die Meldeplattform hochzuladen. 

Die Meldestelle des Klinikums Karlsruhe ist zudem für sonstige Anfragen innerhalb der üblichen Geschäftszeiten wie folgt erreichbar:

Per Telefon:

Per E-Mail: hinweisgeberstelle@klinikum-karlsruhe.de

Postweg oder persönlich: Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH, Compliancebereich Stabsstelle Recht und Allgemeine Verwaltung, Moltkestr. 90, 76133 Karlsruhe

Als externe Meldestelle steht das Bundesamt für Justiz zur Verfügung.

Ablauf

Hinweise werden streng vertraulich behandelt, auch anonyme Meldungen werden entgegengenommen und geprüft.

Es erfolgt Innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Meldung eine Eingangsbestätigung. Im Zeitraum von maximal drei Monaten werden wir über ergriffene Folgemaßnahmen informieren. Bei der Meldung genügt zunächst das Vortragen von stichhaltigen Angaben. Der hinweisgebenden Person drohen infolge der Meldung keine Nachteile, wenn sie einen möglichen Rechtsverstoß nach bestem Wissen und in gutem Glauben meldet. Böswillige, vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Vorwürfe können jedoch rechtliche Konsequenzen für die meldende Person haben. In einem solchen Fall wäre es möglich, dass ein Strafgericht die Anonymität aufhebt.

Wer melden kann

Es sind alle Mitarbeitenden des Klinikums Karlsruhe und der Töchterunternehmen, des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) und der Karlsruher Versorgungsdienste im Sozial- und Gesundheitswesen (KVD) aufgerufen, mögliche Rechtsverstöße über die Meldeplattform mitzuteilen. Auch Auszubildende und Praktikanten*innen, Bewerber*innen, ehemalige Mitarbeitende, Ehrenamtliche und auch externe Beschäftigte (z.B. in Leiharbeit oder mit dem Klinikum Karlsruhe über Dienstleistungsverträge verbundene Unternehmen) und Beschäftigte sonstiger Kooperationsunternehmen steht die Meldeplattform zur Verfügung. Denn damit wird dazu beigetragen, dass derartige Verstöße verhindert, aufgeklärt und für Zukunft vermieden werden können. Es stellt eine wichtige Unterstützung für das Klinikum Karlsruhe dar, dass Compliance aktiv gelebt wird.

Was Sie melden sollten

Gemeldet werden sollten vor allem:

  • mögliche Gesetzesverstöße, die strafbewehrt oder bußgeldbewehrt sind, bei letzterem soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient
  • mögliche Gesetzesverstöße bzgl. Geldwäsche, in Bezug auf die Nichteinhaltung von Vorgaben zur Produktsicherheit und -konformität, von Vorgaben zum Umweltschutz, zum Strahlenschutz und zur kerntechnischen Sicherheit, zum Schutz personenbezogener Daten, zur Sicherheit in der Informationstechnik oder Regelung zu Vergabeverfahren
  • Verstöße gegen die Einhaltung von Hygienevorschriften
  • Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
  • Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Es können daher auch auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hingewiesen werden, die durch das wirtschaftliche Handeln des Klinikums Karlsruhe und der Töchterunternehmen im eigenen Geschäftsbereich oder eines unmittelbaren Zulieferers entstanden sind.
     

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass unser Hinweisgebersystem nicht für Beschwerden gedacht ist. Nutzen Sie für diesen Fall bitte den Bereich Anregungen und Beschwerden. Hierüber können Sie uns auch andere Anliegen, wie Lob und Fragen zu Ihrem Aufenthalt und Fragen zur Abrechnung usw. mitteilen.