Ärzte/Ärztinnen, Therapeuten, Pflegedienst

Rechte am Ende des Lebens

Steigende Lebenserwartung und der bisherige Grenzen überschreitende Fortschritt der Medizin führen vor dem Hintergrund des Selbstbestimmungsrechts des Patienten zu vielfältigen Fragestellungen rund um die Grenzen der ärztlichen Behandlungspflicht.

Jeden von uns können plötzliche Krankheit, Unfall oder Alter in die Lage versetzen, nicht mehr eigenverantwortlich und selbst bestimmt entscheiden zu können. Im Zweifel müssen Ärzte dann die Möglichkeiten der Medizin ausschöpfen, um den Patienten am Leben zu halten. Doch nicht alles was technisch möglich ist, ist für die Patienten auch wünschenswert, so dass sich Ärzte und Ange-hörige hinsichtlich der voranschreitenden High-Tech-Medizin oft vor die Frage gestellt sehen, ob eine machbare medizinische Behandlung auch wirklich sinnvoll und gewünscht ist.

Wer keine Lebensverlängerung um jeden Preis in Anspruch oder in Kauf nehmen will, kann im Sinne seines Selbstbestimmungsrechtes vorsorgen und behandelnden Ärzten eine elementare Entscheidungshilfe bieten.

Die drei hierzu zur Verfügung stehenden Instrumente

Patientenverfügung

Betreuungsverfügung

Vorsorgevollmacht

und ihre rechtliche Bedeutung und Tragweite sollen in diesem Seminar näher beleuchtet werden.

  • Patientenverfügung
  • Betreuungsverfügung
  • Vorsorgevollmacht

Veranstaltungszeitraum

- 18. September 2019 12:00 Uhr

Veranstaltungsort

Haus A, 1. OG, Großer Sitzungssaal

Referent

Saskia Heilmann

Teilnahmegebühr

€ 50,00

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