Das Bild zeigt eine Luftaufnahme mit dem kompletten Areals des Klinikums

Das Klinikum Karlsruhe wird digital

Krankenhauszukunftsgesetz

Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) will die Bundesregierung die Digitalisierung in den deutschen Krankenhäusern voranbringen, die medizinische Versorgung, Souveränität und Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten verbessern und auch den Mitarbeitenden neue Perspektiven eröffnen. Teil der Maßnahme sind Investitionen u.a. in die digitale Infrastruktur, moderne Notfallkapazitäten, die IT-und Cybersicherheit, Telemedizin und Robotik. Hierfür stellen Bund, Länder und Träger insgesamt 4,3 Mrd. Euro bereit.

Dem Klinikum Karlsruhe sind KHZG-Fördermittel in Höhe von 16,3 Mio. Euro bewilligt worden, die zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes der Patientinnen und Patienten genutzt werden. Viele Maßnahmen, wie z.B. die Umstellung der papierbasierten Pflege- und Behandlungsdokumentation auf digitale Anwendungen, die Einführung digitaler Medikation oder der Aufbau eines Patientenportals sind derzeit in der Umsetzung. Ziel ist ein weitgehend papierloses, umfassend und sicher vernetztes, mit Kundinnen und Kunden, Partnerinnen und Partnern sowie Personal digital agierendes Unternehmen.