Das Bild zeigt einen Blutausstrich

Speziallabor für Toxikologie und Drogenanalytik

Speziallabor Drogenanalytik

Telefonnummer 0721 974-1751
E-Mail-Adresse
Klinikgebäude Haus D, Moltkestraße 90

Speziallabor für Toxikologie und Drogenanalytik

Im Rahmen verkehrsmedizinischer und anderer Rechtsfragen wird ein mit modernsten Analysegeräten ausgestattetes Speziallabor für Drogenanalytik (z.B. Blut-, Urin- oder Haarproben) betrieben.

Direktor: Prof. Dr. J. Brümmer
Fachliche Leitung: Dr. K. Koch
Moltkestr. 90, Haus D, 76133 Karlsruhe

Telefon:
0721 974–1770  (24-h-Dienst)
0721 974–1751  (Sekretariat)
0721 974–1765  (Labor)
Telefax: 0721 974–1769

E-Mail

Anforderungsschein für die Bestimmung von Amanitin (PDF, 63 kB)

Leistungsschwerpunkte unser Speziallabors

Das therapeutische Drugmonitoring hat sich in den letzten Jahren zu einem immer häufiger eingesetzten Instrument für die Optimierung von Pharmakotherapien entwickelt. Es gibt Forderungen danach, dass es in Zukunft möglich sein sollte, für alle Medikamente, die an einem Klinikum verschrieben werden, Spiegelbestimmungen durchzuführen.

Neben einigen wenigen Medikamenten, die mit immunchemischen Testverfahren bestimmt werden können, wird für das therapeutische Drugmonitoring in der Regel ein LC-MS/MS-Verfahren (Flüssigkeitschromatographie-Tandem-Massenspektrometrie) eingesetzt. Medikamente, für die wir Spiegelbestimmungen durchführen, sind u. a. Neuroleptika, Antidepressiva, tricyclische Antidepressiva, Benzodiazepine, Antiepileptika, Antiarrhythmika, Immunsuppressiva.

Für den Nachweis von Missbrauchsdrogen und Alkohol in unterschiedlichen Matrizes (Serum, Urin, Haare) stehen am ZLMT mehrere Methoden zur Verfügung (siehe auch Leistungsverzeichnis). Die immunchemischen Messverfahren sind semiquantitative Messverfahren, die keinen Hinweis auf die genaue Konzentration einzelner Drogen im Urin oder Serum geben. Sie dienen zum schnellen Nachweis auf die Anwesenheit der entsprechenden Drogen („immunologisches Drogenscreening“). Die chromatographischen Verfahren (GC-MS oder LC-MS/MS) dienen zum Nachweis der entsprechenden Drogen in sehr niedrigen Konzentrationsbereichen („chromatographisches Drogenscreening“). Die chromatographischen Verfahren haben darüber hinaus den Vorteil, dass zwischen den einzelnen Substanzen einer bestimmten Drogengruppe differenziert werden kann. Für forensische Zwecke müssen positive Messergebnisse aus einem Screening-Verfahren immer mit Hilfe eines identifizierenden Verfahrens bestätigt werden. Für den Nachweis einer Alkoholabstinenz können außerdem noch mit Hilfe klinisch-chemischer Methoden Leberwerte (GGT, GOT, GPT) oder mittels Elektrophorese CD-Transferrine bestimmt werden.

Im Rahmen von Abstinenzkontrollprogrammen wird über einen bestimmten Zeitraum hinweg nachgewiesen, dass der Proband/die Probandin keinen Alkohol bzw. keine Drogen konsumiert hat. Diese Programme dienen

  • zur Vorlage im Rahmen einer Rahmen einer MPU („Medizinisch-Psychologische Untersuchung“)
  • zur Ergänzung des Fachärztlichen Gutachtens nach § 14 der Fahrerlaubnisverordnung
  • zur Vorlage bei Gericht bzw. im Rahmen eines Bewährungshilfeverfahrens.
     

Bei allen Fragen zu Abstinenzkontrollprogrammen sollten auf jeden Fall zuerst telefonisch/elektronisch Rücksprache mit dem Sekretariat gehalten werden. Hierbei wird üblicherweise ein Gesprächstermin vereinbart, bei dem dann alle wichtigen Fragen geklärt werden, beispielsweise

  • Wie lange soll der Abstinenzzeitraum sein?
  • Welche Stoffe sollen nachgewiesen werden?
  • Welche Probenmaterialien kommen in Frage?
  • Müssen die Untersuchungen gerichtsverwertbar sein?
  • Welche Kosten fallen an?
     

Für weitere Informationen siehe:
Informationen zur Durchführung eines Alkohol-/ Drogenabstinenzkontrollprogramms nach CTU-Kriterien (MPU und fachärztliches Gutachten) (pdf zum Download) (PDF, 63 kB)

Preisinformationen für die Durchführung eines Alkohol-/Drogenabstinenzkontrollprogramms nach CTU-Kriterien (MPU und Fachärztliches Gutachten) (pdf zum Download) (PDF, 105 kB)

Preisinformationen/Informationen zur Durchführung eines Alkohol/Drogenabstinenzkontrollprogramms, das nicht nach CTU-Kriterien erfolgen muss (z. B. Bewährungshilfe) (pdf zum Download) (PDF, 235 kB)

Anforderungsscheine:

  • für die Durchführung eines einmaligen Alkohol-/Drogenscreenings mit Terminvergabe durch das Labor (pdf zum Download)
  • für die Durchführung eines Alkohol-/Drogenabstinenzkontrollprogramms mit Terminvergabe durch das Labor (pdf zum Download)
  • für die Durchführung eines einmaligen Alkohol-/Drogenscreenings mit Terminvergabe durch extern (z. B. Gericht, Jugendamt) (pdf zum Download)
  • für die Untersuchung einer Probe, die extern gewonnen und ins Labor verschickt wird (pdf zum Download)
     

Akkreditierung nach DIN ISO 17025 für forensische Zwecke

Das Probenahmeverfahren und die Untersuchungsmethoden im Bereich Drogenanalytik/Abstinenzkontrollprogramme sind akkreditiert nach DIN ISO 17025 für forensische Zwecke.

Im toxikologischen Rufbereitschaftsdienst werden einige toxikologisch relevante Nachweisverfahren rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr angeboten.

Der toxikologische Rufbereitschaftsdienst wird über das Labor bzw. den ärztlichen Dienst  angefordert.
Telefon: 0721 974-1770 

Das Probenmaterial wird an der zentralen Materialannahme (Haus D, Raum D.090) entgegengenommen. In der Regel dauert es vom Eingang bzw. der Ankündigung des Probenmaterials bis zur Ergebnismitteilung zwei bis drei Stunden.  

Neben einem ungerichtetem Suchverfahren („General-Unknown-Screening“, „Suchanalyse“), das mittels GC-MS und Auswertung über eine Datenbank erfolgt, sind die toxikologisch relevanten Verbindungen, deren Bestimmung im Rahmen des toxikologischen Rufbereitschaftsdienstes zur Verfügung stehen:

  • Amanitin (Knollenblätterpilzvergiftung) , ELISA
  • Paracetamol (Immunoassay)
  • Salicylat (Immunoassay)
  • Neuroleptika, Antidepressiva, Tricyclische Antidepressiva, Benzodiazepine, Antiepileptika, Antiarrhytmika, Immunsuppressiva (Leistungsverzeichnis)

„Jedes Messergebnis ist mit einer gewissen Messunsicherheit behaftet. Wenn es darum geht, medizinische Laborbefunde zu beurteilen, kann es sehr hilfreich sein, diese Messunsicherheit zu kennen.

Oder anders gefragt: Wie liegt der Parameter in Relation zum Referenzbereich? Weicht der aktuelle Wert signifikant von einem Vorwert ab (Verlaufskontrolle)?

Die Messunsicherheit ist nach ISO/DIN 3534-1 als Schätzwert definiert. Sie gibt den Bereich an, in dem der wahre Wert zu erwarten ist. Einige Faktoren, die die „Gesamtmessunsicherheit“ bedingen, hängen stark vom individuellen Patienten und der einzelnen Probe ab.

Die Ärzte und Naturwissenschaftlerinnen des Labors stehen jederzeit zur Diskussion eines individuellen Befundes zur Verfügung. Sie berücksichtigen dabei die aktuellen Daten zur analytischen Messunsicherheit sowie Überlegungen zur Präanalytik.

Angaben zur Messunsicherheit werden auf Nachfrage schriftlich oder telefonisch erteilt.“